ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alim Inkasso Solutions GmbH
1. Die Alim Inkasso Solutions GmbH verpflichtet sich, die beauftragten Forderungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
gesetzlichen Möglichkeiten zu bearbeiten, um im Interesse des Auftraggebers eine zügige Einbringung der Forderung zu
erreichen. Der Auftraggeber haftet hierbei für die Richtigkeit der von ihm beauftragten Forderung.
Die Alim Inkasso Solutions GmbH entscheidet dabei nach eigenem Ermessen und unter Beachtung gesetzlicher Fristen, welche
Inkassomaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung geeignet sind. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist ermächtigt, nach
eigenem Ermessen Zahlungsvereinbarungen und Vergleiche mit dem Schuldner abzuschließen.
Die Alim Inkasso Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für eintretende Verjährung und nimmt keine Forderungsanmeldung
im Insolvenzverfahren vor.
2. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. So hat dieser auf Aufforderungen der Alim Inkasso GmbH angeforderte
Informationen, Rückmeldungen oder Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen oder den Inkassoauftrag auszuweiten und
weitere Mahnstufen nach eigenhändiger Begrenzung des Auftrags freizuschalten bzw. den Auftrag seinerseits zu stornieren,
wenn eine Fortführung nicht gewünscht ist.
3. Aufträge, welche vom Auftraggeber über digitale Kommunikationswege übermittelt werden, erteilen die dem Auftraggeber im
persönlichen Login im Auftragsportal zur Einsicht gebotenen Inkassovollmacht durch absenden bzw. erteilen des Auftrags
mittels elektronischer Signatur nach § 127 Abs. 3 BGB. Sofern die Erbringung einer Originalvollmacht im laufenden Verfahren
notwendig wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese zuvor geleistete elektronische Signatur auf einer ihm zu diesem
Zwecke vorgelegten Inkassovollmacht mit einer Originalunterschrift zu ersetzen.
4. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist zur Bearbeitung der Inkassoaufträge berechtigt, personenbezogene Daten unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO im Rahmen berechtigter Interessen zu speichern, zu verarbeiten
und zu übermitteln. Die Löschung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO sowie
einschlägiger Gesetze und sonstiger Verordnungen.
5. Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis, dass die Alim Inkasso Solutions GmbH einen Rechtsanwalt im Zuge des
außergerichtlichen Mahnverfahrens mit der Erstellung und Versendung einer Anwaltsmahnung beauftragt (Untervollmacht).
Kostenschuldner für die hierdurch entstehende Anwaltsvergütung ist der Auftraggeber. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist
namens und im Auftrag des Auftraggebers berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines gerichtlichen
Klageverfahrens zu beauftragen. Auch hier ist der Kostenschuldner für etwaige Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten der
Auftraggeber.
6. Eingehende Gelder werden unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet, an eine empfangsberechtigte Person
überwiesen oder auf einem gesonderten Konto verwahrt.
Sofern über das betreffende Mandatsverhältnis hinaus anderweitige Inkassogebühren unausgeglichen sind, der Auftraggeber
hierüber bereits eine ordnungsgemäße Abrechnung erhalten hat, sich jedoch in Zahlungsverzug gemäß § 286 zum Ausgleich
dieser Forderungen befindet, steht es der Alim Inkasso Solutions GmbH zu, Fremdgelder mit diesen offenen Forderungen zu
verrechnen.
7. Der Inkassoauftrag ist im rechtlichen Sinne ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter.
Hierfür ist die Alim Inkasso Solutions GmbH berechtigt, eine Vergütung analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und
dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) zu verlangen. Diese außergerichtlichen Beitreibungs- und
Einbringungskosten werden dem Schuldner namens und im Auftrag des Auftraggebers als Schadenersatz gemäß §§ 249 ff. BGB
auferlegt, sofern diesen ein Verschulden trifft oder er sich in Zahlungsverzug gemäß § 286 BGB befindet. Es steht im Ermessen
der Alim Inkasso Solutions GmbH, zu welchem Zeitpunkt sie dem Auftraggeber erbrachte Inkassoleistungen und Auslagen nach
deren Erbringung in Rechnung stellt. Die Alim Inkasso Solutions GmbH erhält auch die beigetriebenen Verzugszinsen bzgl. der
Inkassokosten und Auslagen. Rechnungen der Alim Inkasso Solutions GmbH sind gem. § 614 BGB nach entsprechender
Leistungserbringung sofort fällig, sofern der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel zu entnehmen ist.
8. Bei Durchführung eines gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens hat der Auftraggeber auch im Falle der Uneinbringlichkeit
der Forderung, des Prozessverlustes, eines Vergleichs, eines Auftragsstornos oder von Direktzahlungen alle Inkassokosten
sowie Prozesskosten und sonstige Auslagen zu tragen.
9. Bei Inkassoaufträgen über bereits gerichtlich betriebene, uneinbringliche, verjährte oder ausgebuchte Forderungen wird dem
Auftraggeber eine Erfolgsprovision in der Höhe von 20 % von allen, zu dessen Gunsten eingehenden Geldern (auch von
Direktzahlungen) berechnet.
10. Der Auftraggeber hat der Alim Inkasso Solutions GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, falls er mit dem Schuldner
direkte Vereinbarungen getroffen hat oder der Schuldner Direktzahlungen an den Auftraggeber geleistet hat. Bei verspäteter
Meldung haftet der Auftraggeber für die nicht von dem Schuldner zu vertretenden Inkassokosten. Darüber hinaus ist der
Auftraggeber verpflichtet, Direktzahlungen auf Verlangen der Alim Inkasso Solutions GmbH an diese weiterzuleiten, damit von
dort die korrekte Abrechnung im Rahmen einer Forderungsaufstellung gem. § 367 BGB und Auskehrung der Gelder an
Empfangsberechtigte erfolgen kann.
11. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebern wird dem Schuldner die Umsatzsteuer aus den Inkassokosten nicht
berechnet, sondern dem Auftraggeber nach Zahlung durch den Schuldner, Drittschuldner oder Dritte in Rechnung gestellt.
12. Die Alim Inkasso Solutions GmbH behält sich vor, von geleisteten Zahlungen gemäß § 367 Abs. 1 BGB zunächst die
aufgelaufenen Kosten abzudecken.
13. Rechnungen der Alim Inkasso Solutions GmbH an den Auftraggeber sowie Abrechnungen und Überweisungen zu Gunsten
des Auftraggebers gelten als Erfüllung der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Alim Inkasso Solutions GmbH gemäß § 666
BGB. Der Auftraggeber verzichtet darüber hinaus auf die Vorlage von Zahlungsbelegen. Seitens der Alim Inkasso Solutions
GmbH ist eine weitergehende Auskunfts- und Rechenschaftspflicht und Rechnungslegungspflicht bezüglich der Inkassokosten
ausgeschlossen.
14. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Auftragsstorno, eigenhändigen Vergleichen mit dem Schuldner oder bei Weitergabe
der Forderung an Dritte (z. Bsp. Rechtsanwälte oder andere Inkassodienstleister) ohne schriftliches Einverständnis der Alim
Inkasso Solutions GmbH, sowie bei Übergabe von unberechtigten oder unrichtigen Forderungen, die aufgelaufenen Inkasso-
und Prozesskosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren u.a.) der Alim Inkasso Solutions GmbH zu ersetzen.
15. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist berechtigt, Aufträge gebührenpflichtig zu stornieren, wenn der Auftraggeber seiner
Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und der Alim Inkasso Solutions GmbH nicht rechtzeitig angeforderte Informationen,
Rückmeldungen oder Stellungnahmen zur Verfügung stellt oder den Inkassoauftrag ausweitet und weitere Mahnstufen nach
eigenhändiger Begrenzung des Auftrags beauftragt. Die gebührenpflichtige Stornierung hat zur Folge, dass die zum Zeitpunkt
der Stornierung angefallenen Inkassogebühren, verauslagten Kosten sowie dem Schuldner angefallene Zinsen aus den beiden
zuvor genannten Forderungsbeständen, abgerechnet werden und vom Auftraggeber auszugleichen sind.
Eine Stornierung dieser Art ist nicht rückgängig zu machen, schließt jedoch eine neue Beauftragung nicht aus, wobei der
Schuldner sich etwaige Mehrkosten der Neubeauftragung nicht anzurechnen lassen hat.
16. Bei der Bearbeitung der Inkassoaufträge haftet die Alim Inkasso Solutions GmbH nur für Schäden, die auf Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen der Alim Inkasso Solutions GmbH.
17. Sondervereinbarungen und Abweichungen von den vorgenannten Bedingungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand
wird das Landgericht Frankfurt am Main vereinbart.
18. Für das Auftragsverhältnis zwischen der Alim Inkasso Solutions GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss
der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
19. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden hiervon die übrigen
Bestimmungen der vorgenannten Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Parteienabsichten am
nächsten kommt.
(Stand 10/2023)